Joachim Weidner

Ein Bericht von Rainer Gutjahr

Seit ca. 1650 - erwähnt als Zöllner zu Großsachsen

1653 - Herr Jochem Weidner, „wirdt zu der Cronen zu Großsaaßen“

1655
Das Geleit galt den Pfalzgrafen als ein geschätztes Hoheitsrecht. Vor allem Kurfürst Karl Ludwig (1649 - 1680) reagierte sehr ungnädig, wenn er befürchten musste, in einem seiner  Rechte verletzt worden zu sein. Dies bekam 1655 der Großsachsener Schultheiß Joachim Weidner zu spüren. In diesem Jahr wurden die sterblichen Überreste des Herzogs Bernhard von Sachsen-Weimar, die seit 1639 in Breisach geruht hatten, in die Heimat überführt. Der von etwa 20 Reitern bedeckte Transport, ein mit schwarzem Tuch verhüllter Wagen, hatte das kurpfälzische Gebiet unbeachtet und damit ohne pfälzisches Geleit auf der Nebengeleitsstrecke von Hockenheim über Ladenburg nach Großsachsen passiert, wo er auf der Hauptgeleitstrecke nach Norden weiterzog, um in Weinheim im „Bock“ über Nacht zu bleiben. Herzog Bernhard hatte seinerzeit im Dreißigjährigen Krieg auf der Seite der kurpfälzischen Verbündeten gekämpft, was einen Grund mehr für ein Ehrengeleit dargestellt hätte. Kurfürst Karl Ludwig ließ deshalb eine strenge Untersuchung anordnen, um herauszufinden, wer für die Unterlassung verantwortlich zu machen war. Schultheiß Weidner gab an, dass keine einzige von „solchen Persohnen“ in Großsachsen gefüttert, viel weniger hier übernachtet habe. Zwar habe man den Transport den Ort durchfahren sehen, auf Fragen aber sei keine entsprechende Aufklärung erfolgt. Der Kurfürst ließ diese Entschuldigung nicht gelten, er ordnete an, dass das Oberamt die Schultheißen aus den betroffenen kurpfälzischen Orten mit einer Geldstrafe belegen sollte, da sie gegen einen schon mehrmals wiederholten Befehl gehandelt hätten.           

1656 - Herr Jochem Weidner, „schuldiß“ 

20. April 1667 - Seine Unterschrift als Wirt zur Krone (Quittung für die Prinzen Albrecht und Bernhard von Sachsen-Gotha)

26. September 1668 - Joachim Weidner führt als Rittmeister eine der beiden Landreiterkompanien des Oberamtes Heidelberg in der Schlacht bei Bingen gegen die Truppen des Herzogs von Lothringen.
(Erinnerungstafel im Museum der Stadt Weinheim)

1672
In templo Grosachsensi (qui est pagus Stratae Montanae Palatinae) non procul a suggestu sacro, epitaphium eiusdem, litteris Germanicis maiusculis exaratum, lapidi incisum, legitur sequens:
[In der Kirche zu Großsachsen (an der pfälzischen Bergstraße) nicht weit von der Kanzel [?] ) [oder Altar ?]  kann man die in deutschen Großbuchstaben in Stein eingemeißelte Grabinschrift desselben lesen:

ANNO M.D.C.LXXII DEN V. SEP-
TEMBER; STARB DER EDEL U:
MANNHAFTE HERR JOACHIM
WEIDNER, CHVRFÜRSTL. PFAEL-
TZ. RITTMEISTER VBER EINE
COMPAGNIE ZV PFERDT DER
SCHRIESHEIMER ZENT. SEIN-
ES ALTERS LII JAHR: II MONAT.
DESSEN SEELE GOTT GNAEDIG
                      SEYE!

[aus: Joannes Henricus Andreae: Commentatio historico-litteraria … Sectio II (Heidelberg) 1774, S. 41 f.]

Zu klären wäre, wenn überhaupt möglich:

„suggestum“ = „Erhöhung, Rednertribüne“, wird meist als Kanzel übersetzt. Gab es in der Kirche zu Großsachsen eine Kanzel? Oder ist mit der „heiligen Erhöhung“ der Altar gemeint? War das Epitaph für Weidner an der Wand befestigt oder deckte es als Grabplatte sein Grab?

1674 - Jochim Weideners Erben

Rainer Gutjahr