Joachim Weidner
Ein Bericht
von Rainer Gutjahr
Seit ca.
1650 - erwähnt als Zöllner zu Großsachsen
1653 -
Herr Jochem Weidner, „wirdt zu der Cronen zu Großsaaßen“
1655
Das Geleit galt den Pfalzgrafen als ein geschätztes Hoheitsrecht. Vor allem
Kurfürst Karl Ludwig (1649 - 1680) reagierte sehr ungnädig, wenn er
befürchten musste, in einem seiner Rechte verletzt worden zu sein. Dies
bekam 1655 der Großsachsener Schultheiß Joachim Weidner zu spüren. In
diesem Jahr wurden die sterblichen Überreste des Herzogs Bernhard von
Sachsen-Weimar, die seit 1639 in Breisach geruht hatten, in die Heimat
überführt. Der von etwa 20 Reitern bedeckte Transport, ein mit schwarzem
Tuch verhüllter Wagen, hatte das kurpfälzische Gebiet unbeachtet und
damit ohne pfälzisches Geleit auf der Nebengeleitsstrecke von Hockenheim
über Ladenburg nach Großsachsen passiert, wo er auf der
Hauptgeleitstrecke nach Norden weiterzog, um in Weinheim im „Bock“ über
Nacht zu bleiben. Herzog Bernhard hatte seinerzeit im Dreißigjährigen
Krieg auf der Seite der kurpfälzischen Verbündeten gekämpft, was einen
Grund mehr für ein Ehrengeleit dargestellt hätte. Kurfürst Karl Ludwig
ließ deshalb eine strenge Untersuchung anordnen, um herauszufinden, wer
für die Unterlassung verantwortlich zu machen war. Schultheiß Weidner
gab an, dass keine einzige von „solchen Persohnen“ in Großsachsen
gefüttert, viel weniger hier übernachtet habe. Zwar habe man den
Transport den Ort durchfahren sehen, auf Fragen aber sei keine
entsprechende Aufklärung erfolgt. Der Kurfürst ließ diese Entschuldigung
nicht gelten, er ordnete an, dass das Oberamt die Schultheißen aus den
betroffenen kurpfälzischen Orten mit einer Geldstrafe belegen sollte, da
sie gegen einen schon mehrmals wiederholten Befehl gehandelt
hätten.
1656 - Herr Jochem Weidner, „schuldiß“
20. April 1667 - Seine Unterschrift
als Wirt zur Krone (Quittung für die Prinzen Albrecht und Bernhard von
Sachsen-Gotha)
26.
September 1668 - Joachim Weidner führt als Rittmeister eine der beiden
Landreiterkompanien des Oberamtes Heidelberg in der Schlacht bei Bingen
gegen die Truppen des Herzogs von Lothringen.
(Erinnerungstafel im Museum der Stadt Weinheim)
1672
In templo Grosachsensi (qui est pagus Stratae Montanae Palatinae)
non procul a suggestu sacro, epitaphium eiusdem, litteris Germanicis
maiusculis exaratum, lapidi incisum, legitur sequens:
[In der Kirche zu Großsachsen (an der pfälzischen
Bergstraße) nicht weit von der Kanzel [?] ) [oder Altar ?] kann man die
in deutschen Großbuchstaben in Stein eingemeißelte Grabinschrift
desselben lesen:
ANNO M.D.C.LXXII DEN V. SEP-
TEMBER; STARB DER EDEL U:
MANNHAFTE HERR JOACHIM
WEIDNER, CHVRFÜRSTL. PFAEL-
TZ. RITTMEISTER VBER EINE
COMPAGNIE ZV PFERDT DER
SCHRIESHEIMER ZENT. SEIN-
ES ALTERS LII JAHR: II MONAT.
DESSEN SEELE GOTT GNAEDIG
SEYE!
[aus:
Joannes Henricus Andreae: Commentatio historico-litteraria … Sectio II
(Heidelberg) 1774, S. 41 f.]
Zu klären
wäre, wenn überhaupt möglich:
„suggestum“
= „Erhöhung, Rednertribüne“, wird meist als Kanzel übersetzt. Gab es in
der Kirche zu Großsachsen eine Kanzel? Oder ist mit der „heiligen
Erhöhung“ der Altar gemeint? War das Epitaph für Weidner an der Wand
befestigt oder deckte es als Grabplatte sein Grab?
1674 - Jochim Weideners Erben
Rainer Gutjahr
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